Pensionskasse ab 58 Jahren: Weiterversicherung bei Stellenverlust (Art. 47a BVG)
Was bedeutet das für Sie?
Wenn Ihre Stelle nach dem 58. Geburtstag durch den Arbeitgeber gekündigt wird, können Sie in Ihrer bisherigen Pensionskasse versichert bleiben. Damit sichern Sie sich den späteren Rentenbezug zu den gleichen Bedingungen wie bisher.