Tipp auf Basis öffentlicher Quellen (SECO, BFS, ch.ch)

Aktuell – Kurze News zum Arbeitsmarkt Schweiz

Stand: 2026-10-14in Kraft

Pensionskasse ab 58 Jahren: Weiterversicherung bei Stellenverlust (Art. 47a BVG)

Was bedeutet das für Sie?

Wenn Ihre Stelle nach dem 58. Geburtstag durch den Arbeitgeber gekündigt wird, können Sie in Ihrer bisherigen Pensionskasse versichert bleiben. Damit sichern Sie sich den späteren Rentenbezug zu den gleichen Bedingungen wie bisher.

Quelle: BSV – Bundesamt für Sozialversicherungen
Stand: 2026-09-28in Kraft

Überbrückungsleistungen (ÜL) für ausgesteuerte Stellensuchende ab 60 Jahren

Was bedeutet das für Sie?

Wer nach dem 60. Altersjahr bei der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert wird und langjährig in der Schweiz versichert war, kann Anspruch auf Überbrückungsleistungen bis zum regulären AHV-Alter prüfen lassen. Voraussetzung sind unter anderem fortlaufende Bewerbungsbemühungen.

Quelle: BSV / ch.ch – Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose
Stand: 2026-08-20in Kraft

Pflicht zur Stellensuche bereits während der Kündigungsfrist (Art. 17 AVIG)

Was bedeutet das für Sie?

Dokumentieren Sie Ihre Bewerbungen ab dem Tag, an dem Sie von der Kündigung erfahren – nicht erst ab dem ersten Tag beim RAV. Fehlen Nachweise aus der Kündigungsfrist, drohen Einstelltage bei den Taggeldern.

Quelle: arbeit.swiss (SECO) – Pflichten der Stellensuchenden

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