Tipp auf Basis öffentlicher Quellen (SECO, BFS, ch.ch)

Ratgeber

Zeitlose Leitfäden zu Arbeitsrecht (OR), Bewerbungspraxis und Vorsorge ab 40/50+.

Arbeitsrecht (OR)Stand: Geprüft 2026 (Schweizer Recht)

Ihr Recht auf ein wohlwollendes und wahres Arbeitszeugnis (Art. 330a OR)

In der Schweiz haben Arbeitnehmende jederzeit Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, das sich über Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über Leistung und Verhalten ausspricht.

Vorsorge (BVG / AHV)Stand: Geprüft 2026 (Schweizer Recht)

Weiterversicherung in der Pensionskasse ab 58 Jahren (Art. 47a BVG)

Wer nach Vollendung des 58. Altersjahres die Stelle verliert, kann die Vorsorge bei seiner bisherigen Pensionskasse im gleichen Umfang weiterführen.

Lohn & RechteStand: Geprüft 2026 (Schweizer Recht)

Mindestlohn in der Schweiz: Kanton oder GAV entscheidet

Es gibt keinen nationalen Mindestlohn. Ob Ihnen ein Mindestlohn zusteht, hängt vom Kanton und vom Gesamtarbeitsvertrag (GAV) Ihrer Branche ab.

Lohn & RechteStand: Geprüft 2026 (Schweizer Recht)

Lohn verhandeln ab 50: mit Zahlen statt mit Hoffnung

Wer den marktüblichen Lohn kennt und ihn mit Erfahrung und Nutzen begründet, verhandelt sicherer – auch nach einer Phase der Arbeitslosigkeit.

Lohn & RechteStand: Geprüft 2026 (Schweizer Recht)

Probleme mit dem Arbeitgeber: wo Sie Hilfe bekommen

Gewerkschaft, Arbeitsinspektorat, Schlichtungsbehörde: wer hilft bei Lohn-, Überstunden- oder Kündigungsproblemen – oft kostenlos.

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