Lohn & RechteStand: Geprüft 2026 (Schweizer Recht)

Probleme mit dem Arbeitgeber: wo Sie Hilfe bekommen

Gewerkschaft, Arbeitsinspektorat, Schlichtungsbehörde: wer hilft bei Lohn-, Überstunden- oder Kündigungsproblemen – oft kostenlos.

Gewerkschaften: Unia (viele Branchen), syndicom (Kommunikation, Logistik, Contact- und Callcenter), Syna, kfmv (kaufmännische Berufe). Mitglieder erhalten Rechtsberatung und oft Rechtsschutz. Tipp: Treten Sie bei, bevor ein Konflikt eskaliert – für bereits laufende Fälle gibt es häufig Wartefristen. Kantonales Arbeitsinspektorat bzw. Amt für Wirtschaft und Arbeit: zuständig für Arbeitszeit, Ruhezeiten und Gesundheitsschutz (Arbeitsgesetz) sowie für Kontrollen von Mindestlöhnen. Schlichtungsbehörde (Arbeitsgericht) Ihres Kantons: Bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten bis CHF 30'000 fallen im Schlichtungs- und Gerichtsverfahren keine Gerichtskosten an (Art. 113 und 114 ZPO). Viele Fälle werden schon in der Schlichtung gelöst. Weitere Stellen: kantonale Rechtsauskunftsstellen und Anwaltsverbände (Erstberatung oft günstig), Caritas und HEKS (Beratung für Menschen mit wenig Geld), für Migrantinnen und Migranten die kantonalen Integrationsfachstellen. Was Sie mitbringen sollten: Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen, eigene Stundenaufstellung, Kündigungsschreiben, E-Mails. Fristen sind entscheidend – handeln Sie früh. In Klarneo können Sie Ihre Frage im Chat (Begleitung) stellen; Thiago zeigt Ihnen den passenden Weg. Klarneo ersetzt keine Rechtsberatung.
Stand: Geprüft 2026 (Schweizer Recht) · Quelle: Zivilprozessordnung (Art. 113/114 ZPO) – Fedlex
Tipp auf Basis öffentlicher Quellen (SECO, BFS, ch.ch)

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