Lohn & RechteStand: Geprüft 2026 (Schweizer Recht)

Lohn verhandeln ab 50: mit Zahlen statt mit Hoffnung

Wer den marktüblichen Lohn kennt und ihn mit Erfahrung und Nutzen begründet, verhandelt sicherer – auch nach einer Phase der Arbeitslosigkeit.

1. Kennen Sie Ihre Zahl: Prüfen Sie mit dem Lohnrechner «Salarium» (Bundesamt für Statistik) den üblichen Lohn für Funktion, Region, Alter und Ausbildung. Gilt ein GAV, ist dessen Mindestlohn die Untergrenze. 2. Nennen Sie eine Spanne, keine einzelne Zahl: z. B. «CHF 78'000 bis 84'000 pro Jahr, je nach Aufgaben». Die untere Grenze ist Ihr realistisches Minimum – nicht Ihr altes Gehalt um jeden Preis. 3. Begründen Sie mit Nutzen: Erfahrung heisst für Arbeitgeber kürzere Einarbeitung, weniger Fehler, Stabilität. Bringen Sie 2–3 konkrete Ergebnisse aus früheren Stellen mit. 4. Verhandeln Sie das ganze Paket: Pensum, Ferien, Weiterbildung, Homeoffice, Probezeit, Pensionskassen-Lösung. Ab 50 sind die Pensionskassen-Beiträge höher – viele Firmen sorgen sich darum mehr als um den Lohn. 5. Kennen Sie die Einarbeitungszuschüsse: Sind Sie beim RAV angemeldet, kann die Arbeitslosenversicherung einem Arbeitgeber einen Teil des Lohns während der Einarbeitung bezahlen (EAZ, ab 50 Jahren bis zu 12 Monate). Das senkt das Risiko für die Firma – erwähnen Sie es früh, beantragen müssen Sie es vor Vertragsunterzeichnung über das RAV. 6. Achtung RAV: Eine Stelle mit deutlich tieferem Lohn kann als «zumutbar» gelten. Fragen Sie Ihre RAV-Beratung, bevor Sie ablehnen, und prüfen Sie Zwischenverdienst und Kompensationszahlungen.
Stand: Geprüft 2026 (Schweizer Recht) · Quelle: Bundesamt für Statistik – Lohnrechner Salarium
Tipp auf Basis öffentlicher Quellen (SECO, BFS, ch.ch)

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