Lohn & RechteStand: Geprüft 2026 (Schweizer Recht)

Mindestlohn in der Schweiz: Kanton oder GAV entscheidet

Es gibt keinen nationalen Mindestlohn. Ob Ihnen ein Mindestlohn zusteht, hängt vom Kanton und vom Gesamtarbeitsvertrag (GAV) Ihrer Branche ab.

Die Schweiz kennt keinen nationalen Mindestlohn. Einen gesetzlichen Mindestlohn haben fünf Kantone: Genf, Neuenburg, Jura, Tessin und Basel-Stadt (Stand 2026 ca. CHF 20 bis 24.60 pro Stunde, Genf am höchsten). Die Beträge werden meist jedes Jahr per 1. Januar angepasst – massgebend ist die Seite Ihres Kantons. In den übrigen Kantonen gilt ein Mindestlohn nur, wenn Ihre Branche einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) hat. Wichtig ist, ob der GAV «allgemeinverbindlich» ist: Dann gilt er für alle Firmen der Branche – auch für Firmen, die keinem Verband angehören. Beispiele: Gastgewerbe, Bau, Temporärarbeit (GAV Personalverleih) und die Contact- und Callcenter-Branche. Beispiel Callcenter: Der GAV der Contact- und Callcenter-Branche ist seit 2018 allgemeinverbindlich und wurde bis 31.12.2027 verlängert. Er gilt für Betriebe der Branche mit mehr als 20 Mitarbeitenden. Liegt der kantonale Mindestlohn höher, gilt der höhere Betrag. So prüfen Sie Ihren Fall: 1) Fragen Sie die Firma, ob ein GAV gilt (steht oft im Arbeitsvertrag). 2) Suchen Sie den GAV auf der SECO-Liste der allgemeinverbindlichen GAV. 3) Vergleichen Sie mit dem kantonalen Mindestlohn. Ohne GAV und ohne kantonalen Mindestlohn ist der Lohn frei verhandelbar – der Lohnrechner «Salarium» des Bundesamts für Statistik zeigt, was in Ihrer Region üblich ist. Hinweis: Ob GAV-Mindestlöhne künftig vor kantonalen Mindestlöhnen gelten sollen, ist politisch umstritten (Stand 2026).
Stand: Geprüft 2026 (Schweizer Recht) · Quelle: SECO – Gesamtarbeitsverträge / kantonale Mindestlöhne
Tipp auf Basis öffentlicher Quellen (SECO, BFS, ch.ch)

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