Schweizer Vorsorge-Simulation

Rente-Check: Was macht die Stellensuche mit meiner Rente?

Prüfen Sie kostenlos, diskret und ohne Speicherung, wie sich Unterbrüche, Beitragslücken oder die Säule 3a auf Ihre Altersvorsorge in der Schweiz auswirken.

100 % diskret: Die Berechnung erfolgt ausschliesslich lokal in Ihrem Webbrowser. Es werden keinerlei persönliche Angaben oder Daten an den Server übertragen oder gespeichert.
Offizielle gesetzliche Kennzahlen in Überprüfung

Die offiziellen gesetzlichen Grenzwerte (AHV-Rentenrahmen, Mindestumwandlungssatz BVG, 3a-Maximalabzug) werden aktuell durch die Redaktion mit genauer Quellenangabe hinterlegt und verifiziert. Sobald die Prüfung abgeschlossen ist, werden die Bandbreiten hier automatisch berechnet.

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Offizieller Online-Rentenrechner der AHV/IV (ahv-iv.ch) →

Wichtiges Vorsorgewissen bei der Stellensuche

Offizielle Schweizer Rechtsgrundlagen ohne Vermittlungsinteressen.

Beitragslücken vermeiden

Fehlende Beitragsjahre führen zu einer lebenslangen Kürzung der AHV-Rente (mindestens 2,3 % pro fehlendem Beitragsjahr). Beitragslücken können nur innerhalb von maximal 5 Jahren rückwirkend nachbezahlt werden.

Quelle: AHV/IV Merkblatt 2.01 – Beiträge der Nichterwerbstätigen

ALV zahlt AHV-Beiträge während Taggeld

Solange Sie Arbeitslosentaggeld beziehen, bleiben Sie automatisch bei der AHV/IV/EO und der obligatorischen Unfallversicherung versichert. Die ALV zieht die gesetzlichen Beiträge direkt vom Taggeld ab und überweist sie an die Ausgleichskasse.

Quelle: Treffpunkt Arbeit / SECO – Soziale Sicherheit bei Arbeitslosigkeit

Nach Aussteuerung: Beiträge als Nichterwerbstätige

Endet Ihr Taggeldanspruch (Aussteuerung) und Sie haben noch keine neue Stelle, müssen Sie sich aktiv bei Ihrer kantonalen Ausgleichskasse als Nichterwerbstätige/r anmelden. So verhindern Sie teure Beitragslücken bis zur Pensionierung.

Quelle: AHV/IV Merkblatt 2.03 – Beiträge an die AHV/IV für Nichterwerbstätige

BVG ab 58 weiterführen (Art. 47a BVG)

Verlieren Sie nach Vollendung des 58. Altersjahrs Ihre Stelle durch Kündigung des Arbeitgebers, haben Sie das gesetzliche Recht, die Vorsorge in Ihrer bisherigen Pensionskasse freiwillig zu denselben Bedingungen weiterzuführen (inkl. Spar- und Risikoschutz).

Quelle: Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG Art. 47a)

3a nur mit AHV-pflichtigem Einkommen

Einzahlungen in die steuerbegünstigte Säule 3a sind nur zulässig, solange Sie ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen erzielen (auch während des Bezugs von ALV-Taggeld). Nach einer Aussteuerung ohne Erwerbseinkommen sind keine 3a-Einzahlungen mehr möglich.

Quelle: Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV – Merkblatt Säule 3a

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